ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Diese Geschäftsbedingungen (Version Juli 2022) werden von der Van Dijk Postforming & Vlakverlijming B.V. mit Sitz in (6004 RM) Weert, Risseweg 19, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58717779, verwendet. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 58717779 hinterlegt und können auch auf der Website www.vandijk-staircasesolutions.com heruntergeladen werden oder werden auf Wunsch kostenlos zugesandt.
1. Definitionen
- 1.1 In diesen Geschäftsbedingungen haben folgende Begriffe die nachstehend genannte Bedeutung:
– Abnehmer: der (potenzielle) Käufer von Produkten und Auftraggeber für Montagearbeiten, der kein Verbraucher oder Endbenutzer ist.
– Montagearbeiten: von Van Dijk im Auftrag des Abnehmers auszuführende Arbeiten, bei denen Van Dijk vom Abnehmer zu liefernde Rohstoffe ganz oder teilweise verklebt, fräst oder auf andere Weise verarbeitet.
– Vertrag: alle Verträge zwischen dem Abnehmer und Van Dijk, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen dazu.
– Parteien: Abnehmer und Van Dijk.
– Produkte: alle Produkte, die Van Dijk dem Abnehmer anbietet, verkauft und/oder liefert.
– Software: die Software Dritter, mit der der Abnehmer die Produkte ausmessen kann.
– Van Dijk: Van Dijk Postforming & Vlakverlijming B.V.
– Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Definitionen haben sowohl im Singular als auch im Plural die gleiche Bedeutung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.
TEIL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2. Anwendbarkeit
- 2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten und Angebote von Van Dijk sowie alle sich aus Obigem ergebenden Verträge und Rechtsfolgen, außer wenn die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
- 2.2 Die Anwendbarkeit von (Einkaufs)Bedingungen des Abnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- 2.3 Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und/oder eines Vertrags nichtig ist oder hinfällig wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und/oder dieses Vertrags vollständig in Kraft und werden sich Van Dijk und der Abnehmer miteinander beraten, um eine neue Bestimmung als Ersatz für die nichtige bzw. hinfällig gewordene Bestimmung zu vereinbaren, wobei Zweck und Geltungsbereich der nichtigen bzw. hinfällig gewordenen Bestimmungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
- 2.4 Van Dijk ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen anzupassen. Anwendung findet stets die neueste Version der Geschäftsbedingungen.
3. Angebote und Bestellungen
- 3.1 Alle Angebote und Offerten von Van Dijk sind völlig freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- 3.2 Alle Angebote und Offerten bleiben dreißig (30) Tage lang gültig, außer wenn ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.
- 3.3 Der Abnehmer verbürgt sich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, aufgrund deren Van Dijk ihr Angebot oder ihre Offerte erstellt.
- 3.4 Van Dijk kann angemessenerweise nicht für offensichtliche Irrtümer und/oder Schreibfehler in Angeboten, Offerten und Verträgen verantwortlich gemacht werden. Wenn der durch Van Dijk angebotene Preis nicht stimmt und um mehr als zehn Prozent (10%) von dem beabsichtigten Preis abweicht, kann Van Dijk den Vertrag auflösen, woraufhin Van Dijk den vom Abnehmer bereits gezahlten Betrag zurückzahlt. Im Fall einer Auflösung des Vertrags aufgrund obiger Umstände haftet Van Dijk in keiner Weise für Schäden, die auf die Auflösung zurückzuführen sind.
- 3.5 Van Dijk ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung ohne nähere Begründung und ohne auf irgendeine Weise für Schäden haftbar zu sein, (teilweise) abzulehnen, zum Beispiel wenn Van Dijk einen Hinweis oder eine Vermutung in dem Sinne hat, dass sich der Abnehmer nicht an seine Zahlungsverpflichtungen halten wird und/oder die Produkte nicht verfügbar sind.
- 3.6 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Van Dijk eine (Online-)Bestellung angenommen hat oder Van Dijk einen Vertrag durch die Lieferung von Produkten oder die Durchführung von Montagearbeiten erfüllt hat.
4. Erfüllung
- 4.1 Van Dijk wird sich nach bestem Vermögen bemühen, den Vertrag sorgfältig zu erfüllen, ggf. in Übereinstimmung mit den mit dem Abnehmer schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren. Alle Aktivitäten von Van Dijk erfolgen aufgrund einer Anstrengungsverpflichtung, außer wenn und soweit Van Dijk in dem schriftlichen Vertrag ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt hat und das betreffende Ergebnis zugleich mit ausreichender Bestimmtheit beschrieben wurde.
- 4.2 Van Dijk behält sich jederzeit das Recht vor, für die Aktivitäten Dritte einzuschalten, wenn eine korrekte Ausführung der Aktivitäten dies erfordert. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen.
- 4.3 Van Dijk haftet nicht für Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden.
- 4.4 Der Abnehmer wird jederzeit Verhaltensweisen oder Handlungen unterlassen, die den Ruf von Van Dijk und/oder der Produkte in irgendeiner Weise schädigen oder schädigen könnten.
- 4.5 Montagearbeiten erfolgen auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. Der Abnehmer gewährleistet die Richtigkeit der Informationen über die durchgeführten Montagearbeiten und die Qualität der Rohstoffe. Van Dijk garantiert lediglich, dass die Montagearbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden, garantiert jedoch ausdrücklich nicht, dass mit den Montagearbeiten bestimmte Qualitäten und/oder Funktionalitäten erreicht werden. Der Abnehmer muss selbst prüfen, ob die Produkte, an denen Montagearbeiten durchgeführt werden, den vom Abnehmer gestellten Anforderungen entsprechen, einschließlich der Prüfung der Verklebung.
5. Preise/Zahlungen
- 5.1 Zahlungen haben ohne Aufschub, Kürzung oder Verrechnung, gleich aus welchem Grund, innerhalb der von Van Dijk angegebenen Frist zu erfolgen, andernfalls der Abnehmer von Rechts wegen und somit ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug ist. Wenn es der Abnehmer versäumt, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, befindet sich der Abnehmer sofort in Verzug, und schuldet zudem auf den offenen Betrag Zinsen in Höhe von 1,25% pro Monat, ohne dass dazu eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Abnehmer schuldet Van Dijk dann die Kosten, sowohl die gerichtlichen als auch außergerichtlichen Kosten, für die Beitreibung aller Beträge, die der Abnehmer Van Dijk schuldet. Die außergerichtlichen Beitreibungskosten belaufen sich auf 15% des geschuldeten Betrags, mindestens auf € 250,- (zweihundertfünfzig Euro).
- 5.2 Van Dijk ist, ungeachtet eventuell früher getroffener Zahlungsvereinbarungen, jederzeit berechtigt, die vollständige oder teilweise Bezahlung zu fordern oder eine Ersatzsicherheit für die Lieferung von Produkten zu einem Zeitpunkt und in einer Weise zu verlangen, die Van Dijk frei wählt, sowie alle ihre vertragsgemäßen Verpflichtungen so lange auszusetzen, bis sie die Zahlung oder die Ersatzsicherheit erhalten hat, ohne für Schäden haftbar zu sein.
- 5.3 Alle Preise der Produkte verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes angegeben ist. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise ohne MwSt und sonstige Steuern und/oder Abgaben und verstehen sich ohne Transportkosten, Verpackungskosten, Versicherungskosten sowie Export- und Importabgaben. Diese Kosten und Abgaben gehen zulasten des Abnehmers.
- 5.4 Van Dijk behält sich das Recht vor, die Preise der Produkte jederzeit anzupassen, zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, aufgrund von Erhöhungen der Rohstoffpreise, der Lohnkosten und anderer kostensteigernder Faktoren, wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf, kostenerhöhende Steuern, Abgaben oder Einfuhrzölle. Van Dijk ist dazu auch nach Abschluss des Vertrags berechtigt, und zwar auch dann, wenn ein Festpreis vereinbart wurde. Van Dijk wird den Abnehmer darüber unverzüglich unterrichten.
- 5.5 Van Dijk ist berechtigt, Zahlungen zuerst von den (außergerichtlichen) Kosten, danach von den geschuldeten Zinsen und danach von der Hauptsumme abzuziehen.
- 5.6 Etwaige Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise müssen Van Dijk innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Wenn dies aus Gründen, die nicht dem Abnehmer anzurechnen sind, nicht möglich ist, wird der Abnehmer in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Wegfall und/oder Behebung und/oder Bekanntwerden dieser Ursache Van Dijk schriftlich über seine Einwände informieren.
6. Lieferung und Transport
- 6.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Lieferdaten lediglich Schätzungen. Van Dijk wird ihr Bestes tun, um die Produkte am vereinbarten Datum zu liefern, ist gegenüber dem Abnehmer jedoch nicht haftbar, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Van Dijk haftet in keinem Fall für Schäden infolge der Verzögerung.
- 6.2 Wenn Van Dijk nicht in der Lage ist, die Produkte innerhalb dreißig (30) Tagen nach dem vereinbarten Lieferdatum zu liefern, hat der Abnehmer als einziges Mittel das Recht, die Bestellung zu annullieren. Um eine Bestellung zu annullieren, muss der Abnehmer ein entsprechendes Schreiben an Van Dijk senden. Die Annullierung ist nur gültig, wenn Van Dijk die schriftliche Annullierung erhalten hat, bevor Van Dijk die Produkte versandt hat.
- 6.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, Fehler oder Mängel an den Produkten innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt der Produkte an Van Dijk zu melden, andernfalls verwirkt er das Recht, sich über den äußeren Zustand und die Menge der gelieferten Produkte zu beschweren. Erfolgt eine Reklamation nicht rechtzeitig, gelten die Produkte als in gutem Zustand und in der richtigen Menge erhalten. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel rechtzeitig (innerhalb von 48 Stunden) gemeldet wird, liegt beim Abnehmer.
- 6.4 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte an normalen Werktagen entgegenzunehmen.
- 6.5 Nach Feststellung eines Mangels ist der Abnehmer verpflichtet, die Nutzung, Bearbeitung, Verarbeitung oder den Einbau der betreffenden Produkte unverzüglich einzustellen.
- 6.6 Wenn nicht alle bestellten Produkte auf Lager sind, ist Van Dijk berechtigt, Teillieferungen auszuführen und anteilige Versandkosten in Rechnung zu stellen. Van Dijk wird den Abnehmer darüber so umgehend wie möglich unterrichten.
- 6.7 Alle Produkte werden auf der Basis Ex Works (ab Werk, Incoterms 2020) am Standort von Van Dijk in Weert geliefert.
- 6.8 Wenn der Abnehmer die Lieferung nicht annehmen will oder kann, ist der Abnehmer sofort in Verzug. Van Dijk darf dann nach eigenem Ermessen: (I) die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers einlagern oder (II) die Produkte zum besten, angemessenerweise erzielbaren Preis (nach Abzug angemessener Kosten für Lagerung, Versicherung und Verkaufskosten) verkaufen, woraufhin der Abnehmer nur die Differenz zwischen dem erzielten Preis und dem von ihm an Van Dijk gezahlten Betrag zurückerhält, oder (III) die Produkte nochmals zur Lieferung anbieten, wobei die zusätzlichen Kosten zulasten des Abnehmers gehen.
- 6.9 Bei Lieferung der Produkte muss der Abnehmer eine Empfangsbestätigung unterzeichnen. Es liegt in der Verantwortung des Abnehmers, zu prüfen, ob die Anzahl der gelieferten Produkte mit der Anzahl auf dem Lieferschein übereinstimmt. Weicht die Anzahl der Produkte auf dem Lieferschein von der erhaltenen Anzahl ab oder sind die Produkte beschädigt, muss dies auf dem Lieferschein vermerkt werden. Wenn der Abnehmer dies nicht vermerkt und/oder Van Dijk keine Quittung zurückerhält, gilt die Lieferung als vollständig und Van Dijk übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder eine falsche Anzahl gelieferter Produkte.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
- 7.1 Das Eigentum an den Produkten verbleibt vollständig bei Van Dijk, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem/den mit Van Dijk geschlossenen Vertrag/Verträgen vollständig erfüllt hat.
- 7.2 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise zu belasten oder zur Nutzung zu überlassen, bevor das volle Eigentum an den Produkten auf den Abnehmer übergegangen ist.
- 7.3 Bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist der Abnehmer verpflichtet, alle angemessenerweise möglichen Maßnahmen zu treffen, um die Produkte gegen Beschädigung zu schützen. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden (zu pfänden androhen) bzw. Rechte darauf geltend machen möchten oder lassen, ist der Abnehmer verpflichtet, Van Dijk darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- 7.4 Für den Fall, dass Van Dijk ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Abnehmer Van Dijk oder den von dieser benannten Dritten schon jetzt seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle diejenigen Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Van Dijk befindet, und diese Sachen von dort mitzunehmen.
- 7.5 Wenn Van Dijk ihre Eigentumsrechte nicht ausüben kann, haftet der Abnehmer für den Van Dijk entstandenen Schaden.
8. Garantie
- 8.1 Van Dijk garantiert, dass die Produkte den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung an sie gestellt werden können, wobei die Garantie speziell für Treppenprodukte nur für die Verwendung in Wohnhäusern und kleinen Geschäften gilt. Es wird keine Garantie für Farbdifferenzen und Treppenprodukte übernommen, die u.a. in Geschäftsgebäuden intensiv genutzt werden. Van Dijk garantiert, dass die Dekorschicht von Treppenstufen während eines Zeitraums von zwölf (12) Jahren ab Kaufdatum bei normalem Gebrauch nicht verschleißt. Diese Garantie deckt keinen Verschleiß, keine Kratzer und/oder Schäden infolge von Stößen oder Unfällen oder durch falsche Benutzung von Treppenstufen ab. Ferner sind Verschleißstellen an der Seite von Treppenstufen von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt außerdem nur dann, wenn die Verschleißfläche an einer bestimmten Stelle einer Treppenstufe mindestens 1 cm² beträgt und die Dekorschicht an dieser Stelle vollständig abgenutzt/entfernt ist. Die Garantie erlischt, wenn der Abnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Van Dijk selbst versucht hat, einen vermeintlichen Mangel zu beseitigen (beseitigen zu lassen).
- 8.2 Wenn der Abnehmer gegenüber Van Dijk hinreichend nachgewiesen hat, dass die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen, hat Van Dijk die Wahl, entweder neue Produkte kostenlos zu liefern oder einen noch festzulegenden Rabatt auf den Kaufpreis zu gewähren. Durch die Erfüllung einer der oben genannten Leistungen wird Van Dijk von ihren Gewährleistungspflichten vollständig befreit und Van Dijk ist nicht zur Zahlung eines weiteren (Schadens)Ersatzes verpflichtet.
- 8.3 Wenn Van Dijk Produkte an den Abnehmer liefert, die Van Dijk von ihren Lieferanten bezogen hat, ist Van Dijk dem Abnehmer gegenüber niemals zu einer weitergehenden Garantie oder Haftung verpflichtet als die, auf die Van Dijk gegenüber ihrem Lieferanten Anspruch erheben kann.
- 8.4 Die in diesem Artikel eingeräumte Garantie gilt nur, wenn der Abnehmer seine sämtlichen Verpflichtungen gegenüber Van Dijk erfüllt hat.
- 8.5 Der Austausch der Produkte während der Garantiezeit hat keine Verlängerung dieser Garantiezeit zur Folge. Instandsetzung oder Austausch, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Transportkosten, außer aufgrund der in diesem Artikel beschriebenen Garantie, wird Van Dijk dem Abnehmer in Rechnung stellen.
- 8.6 Die Garantie ist nicht übertragbar.
- 8.7 Die Garantie gilt nicht für Montagearbeiten.
- 8.8 Die in diesem Artikel vorgesehene Garantie gilt nicht im Fall normaler Abnutzung oder unsachgemäßer Verwendung der Produkte und/oder Reparaturen durch Dritte ohne Genehmigung von Van Dijk.
9. Haftung
- 9.1 Eine Haftung von Van Dijk für indirekte Schäden, u.a. einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Verlust von Dateien und/oder Daten, Forderungen von Dritten gegenüber dem Abnehmer und Schäden durch Betriebsstillstand und Leerlauf, ist jederzeit ausgeschlossen.
- 9.2 Die Haftung von Van Dijk bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrags beschränkt sich auf die erneute Lieferung oder den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zur Höhe des Preises, der aufgrund des Vertrags für die betreffende Lieferung von Produkten gezahlt wurde, es sei denn, die Versicherung zahlt einen höheren Betrag.
- 9.3 Vorbedingung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Abnehmer Van Dijk schriftlich in Verzug setzt und Van Dijk eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt.
- 9.4 Van Dijk kann nur haftbar sein, wenn der Abnehmer Van Dijk innerhalb dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Schadens schriftlich davon in Kenntnis setzt.
- 9.5 Jeder Rechtsanspruch auf Schadensersatz verjährt in jedem Fall nach einem (1) Jahr und verjährt spätestens zwei (2) Jahre nach dem Tag, an dem der Abnehmer von dem schadensverursachenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
- 9.6 Wenn Mitarbeiter, (Nicht)Untergebene und andere Hilfspersonen, deren sich Van Dijk bei der Vertragserfüllung bedient, haftbar gemacht werden, können sich diese Personen auf eine Haftungsbeschränkung und/oder eine Haftungsbefreiung berufen, auch im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen oder jeder anderen gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmung, auf die sich Van Dijk berufen kann.
10. Höhere Gewalt (Force majeure)
- 10.1 Van Dijk ist zur Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Pflichten nicht verpflichtet, wenn sie diese infolge von Umständen nicht erfüllen kann, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (Höhere Gewalt).
- 10.2 Unter Höherer Gewalt sind u.a., jedoch nicht ausschließlich, zu verstehen: Streiks, nicht erfolgte, nicht vollständige und/oder verzögerte Lieferung durch Zulieferer, Krieg und Kriegsgefahr, Terrorismus, Ein- undAusfuhrverbote, Epidemien und Pandemien, Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Brand, Diebstahl, Störungen in der Versorgung mit Energie.
11. Zwischenzeitliche Beendigung
- 11.1 Van Dijk ist berechtigt, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne in irgendeiner Weise für Schäden oder Kosten haftbar zu sein und ohne auf irgendein sonstiges Recht zu verzichten, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag (teilweise) aufzulösen oder zwischenzeitlich zu beenden, wenn:
a) der Abnehmer seinen (Zahlungs)Verpflichtungen nicht nachkommt;
b) es sich um einen (drohenden) Konkurs des Abnehmers handelt;
c) der Abnehmer einen Zahlungsvergleich beantragt hat oder beabsichtigt, dies zu tun;
d) der Abnehmer über (liquide) Mittel, zum Beispiel wegen Pfändung, nicht mehr frei verfügen kann.
e) der Abnehmer aufgelöst wird oder die Auflösung beabsichtigt;
f) das Eigentumsrecht des Abnehmers auf einen Dritten übertragen wird oder der Dritte die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat;
g) der gute Name und Ruf von Van Dijk durch eine Handlung oder Unterlassung des Abnehmers geschädigt wird oder geschädigt zu werden droht;
g) Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass von Van Dijk die Erfüllung ihrer Verpflichtungen angemessenerweise nicht verlangt werden kann. - 11.2 Wenn obige Fälle eintreten, sind die Forderungen von Van Dijk gegen den Abnehmer sofort und in vollem Umfang fällig.
12. Geistige Eigentumsrechte und Werbung
- 12.1 Alle Entwürfe, technischen Zeichnungen, (Quell)Codes, Berechnungen, Muster und dergleichen in Bezug auf die Produkte und Software und alle (damit zusammenhängenden) geistigen Eigentumsrechte bleiben jederzeit Eigentum von Van Dijk und/oder ihren Lizenzgebern und dürfen ohne ausdrückliche, vorhergehende schriftliche Zustimmung von Van Dijk weder vervielfältigt, geändert noch übertragen oder Dritten zum Gebrauch überlassen werden.
- 12.2 Van Dijk und ihre Lizenzgeber behalten sich alle geistigen Eigentumsrechte aufgrund des Urheberrechtsgesetzes oder anderer Gesetze vor. Nichts im Rahmen eines Vertrags kann als Übertragung von geistigen Eigentumsrechten auf den Abnehmer angesehen werden.
- 12.3 Der Abnehmer garantiert, dass er die geistigen Eigentumsrechte von Van Dijk, ihren Lieferanten und/oder ihren Lizenzgebern nicht verletzen wird und die Gültigkeit der geistigen Eigentumsrechte nicht anfechten wird.
- 12.4 Der Abnehmer darf auf den Produkten oder deren Verpackung angebrachte Marken- und/oder Erkennungszeichen weder ganz noch teilweise entfernen oder unsichtbar machen.
- 12.5 Dem Abnehmer ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Van Dijk nicht gestattet, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geistige Eigentumsrechte, einschließlich Handelsnamen, Handelsmarken und/oder Markennamen und/oder Domainnamen zu nutzen.
- 12.6 Der Abnehmer wird niemals ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Van Dijk, die Produkte und/oder die Software beanspruchen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Van Dijk nirgendwo auf der Welt eine Registrierung oder andere Handlung in Bezug auf (den Namen von) Van Dijk, die Produkte und/oder die Software vornehmen.
- 12.7 Stellt der Abnehmer eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Van Dijk fest, wird er Van Dijk unverzüglich darüber informieren. Van Dijk kann dann entscheiden, ob gegen einen (drohenden) Verstoß vorgegangen werden soll oder nicht. In diesem Fall ist der Abnehmer verpflichtet, jede ihm zumutbare Mitwirkung zu leisten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Van Dijk ist es dem Abnehmer nicht gestattet, gerichtliche oder außergerichtliche Schritte gegen einen Verstoß einzuleiten.
- 12.8 Der Abnehmer garantiert, dass er beim Weiterverkauf der Produkte alle relevanten Gesetze und Vorschriften strikt einhält. Der Abnehmer entschädigt und hält Van Dijk schadlos für alle Schäden, die Van Dijk durch die Nichteinhaltung entstehen.
13. Software
- 13.1 Wenn der Abnehmer die Software zum Zwecke des Kaufs oder Wiederverkaufs der Produkte verwendet, gewährt Van Dijk dem Abnehmer eine nicht exklusive, jederzeit von Van Dijk kündbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Software in dem Umfang, der für den Kauf und/oder (Wieder)Verkauf der Produkte unbedingt erforderlich ist.
- 13.2 Der Abnehmer akzeptiert die Software in dem Zustand, in dem sie dem Abnehmer zur Verfügung gestellt wird (“as is, where is”) und akzeptiert, dass die Nutzung derSoftware die Annahme zusätzlicher (Nutzungs)Bedingungen Dritter erfordern kann.
- 13.3 Van Dijk garantiert nicht, dass die Software unterbrechungsfrei funktioniert. Im Falle einer Störung der Software muss der Abnehmer Van Dijk diese Störung unverzüglich schriftlich in klarer, detaillierter und verständlicher Form melden. Wenn die Störung auf einen Fehler in der Software zurückzuführen ist, wird Van Dijk sich nach besten Kräften bemühen, Fehler in der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Zu diesem Zweck leistet der Abnehmer jede ihm zumutbare Mitwirkung.
- 13.4 Vorbehaltlich gesetzlicher und/oder vertraglicher Ausnahmen ist es dem Abnehmer nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Van Dijk zu ändern. Van Dijk ist berechtigt, eine solche Genehmigung zu verweigern oder sie an Bedingungen zu knüpfen.
14. Datenschutz und personenbezogene Daten
- 14.1 Van Dijk und der Abnehmer verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden (Datenschutz)Gesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung.
- 14.2 Der Abnehmer stellt Van Dijk von Bußgeldern und (Schadensersatz)Ansprüchen von Betroffenen und Dritten frei, soweit diese auf Handlungen oder Unterlassungen des Abnehmers zurückzuführen sind.
15. Sonstiges
- 15.1 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Van Dijk ein sich aus dem Vertrag ergebendes Recht auf Dritte zu übertragen. Die Beschränkung der Übertragbarkeit hat neben der schuldrechtlichen Wirkung auch güterrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Abnehmer erteilt Van Dijk im Voraus das Recht, die sich aus den Verträgen ergebenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
16. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
- 16.1 Auf diese Geschäftsbedingungen, Verträge und alle Rechtsverhältnisse zwischen Van Dijk und dem Abnehmer findet niederländisches Recht Anwendung.
- 16.2 Alle Streitigkeiten mit Abnehmern, die sich aus Verträgen oder einem anderen Rechtsverhältnis ergeben, werden dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts von OostBrabant, Standort ‘s-Hertogenbosch, vorgelegt.
- 16.3 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
TEIL II: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WHITE LABELVERKÄUFE
Die Bestimmungen von Teil II gelten zusätzlich zu den Bestimmungen von Teil I für White Label-Verkäufe.
17. White Label-Verkauf
- 17.1 Wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben, ist der Abnehmer berechtigt, die Produkte auf der Grundlage von White-Label-Verkäufen zu verkaufen, d.h. Verkauf des Produkts durch den Abnehmer an Kunden des Abnehmers ohne Verwendung des (Handels)Namens, der Logos, des Hausstils und der Marken von Van Dijk, aber unter Verwendung des (Handels)Namens, der Logos, des Hausstils und der Markenrechte des Abnehmers.
- 17.2 Der Abnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Datenschutzerklärung für anwendbar zu erklären, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Abnehmer und seinen Kunden gelten. Der Abnehmer muss außerdem dem Verbraucher oder Endbenutzer selbst die Messanweisungen für die Ausmessung der Produkte mithilfe der Software zur Verfügung stellen. Van Dijk ist im Falle von White-Label-Verkäufen nicht Teil der Geschäftsbeziehung zwischen dem Abnehmer und seinen Kunden und Van Dijk trägt diesbezüglich keine Verantwortung gegenüber dem Verbraucher oder Endbenutzer, was ausdrücklich auch den Fall falscher Messergebnisse einschließt, wenn die Messanweisungen vom Verbraucher oder Endbenutzer nicht (richtig) befolgt wurden.
18. Lieferung und Transport
- 18.1 Falls vereinbart, sorgt Van Dijk für die Lieferung des Produkts an den Verbraucher oder Endbenutzer an dem vom Verbraucher oder Endbenutzer angegebenen Ort, auf Anweisung und im Namen des Abnehmers und auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
- 18.2 Der Abnehmer garantiert die Richtigkeit der (Adress)Daten seiner Kunden und muss Van Dijk unverzüglich über etwaige Änderungen informieren. Van Dijk haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch die gewählten Transportunternehmen oder Zwischenhändler verursacht werden, oder für das Nichteintreffen des Produkts beim Kunden des Abnehmers infolge von Fehlern des Abnehmers oder seiner Kunden bei der Eingabe der Adressdaten.
- 18.3 Die Lieferfrist beginnt, sobald Van Dijk vom Abnehmer alle für die Lieferung erforderlichen Daten erhalten hat und alle anderen für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Lieferdaten lediglich Schätzungen. Van Dijk wird ihr Bestes tun, um das Produkt am vereinbarten Datum zu liefern, haftet jedoch gegenüber dem Abnehmer oder seinen Kunden nicht, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Van Dijk haftet in keinem Fall für Schäden infolge der Verzögerung.
- 18.4 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Van Dijk berechtigt, das Produkt in mehreren Phasen zu liefern.
- 18.5 Wenn der Kunde des Abnehmers nicht willens oder in der Lage ist, die Lieferung anzunehmen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Van Dijk darf dann nach eigenem Ermessen: (I) die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers einlagern oder (II) die Produkte zum besten, angemessenerweise erzielbaren Preis (nach Abzug angemessener Kosten für Lagerung, Versicherung und Verkaufskosten) verkaufen, woraufhin der Abnehmer nur die Differenz zwischen dem erzielten Preis und dem von ihm an Van Dijk gezahlten Betrag zurückerhält, oder (III) die Produkte nochmals dem Verbraucher oder Endbenutzer zur Lieferung anbieten, wobei die zusätzlichen Kosten zulasten des Abnehmers gehen.
19. Haftung
- 19.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 haftet Van Dijk im Falle von White-Label-Verkäufen niemals für Schäden eines Kunden des Abnehmers, die sich aus dem White-Label-Verkauf des Produkts an den betreffenden Verbraucher oder Endbenutzer durch den Abnehmer ergeben oder damit zusammenhängen.
- 19.2 Der Abnehmer stellt Van Dijk von allen Ansprüchen von Kunden des Abnehmers frei, die sich aus dem WhiteLabel-Verkauf des Produkts an den betreffenden Kunden des Abnehmers ergeben oder damit zusammenhängen.
20. Geistige Eigentumsrechte
- 20.1 Wenn der Abnehmer Van Dijk Fotos, Logos, Entwürfe, Markenrechte, Handelsnamen und/oder andere geistige Eigentumsrechte oder Werke zum Zwecke des WhiteLabel-Verkaufs zur Verfügung stellt, garantiert der Abnehmer, dass keine Verletzung von (geistigen Eigentums)Rechten Dritter vorliegt. Der Abnehmer hält Van Dijk schadlos und entschädigt Van Dijk in vollem Umfang für alle Ansprüche und Kosten, einschließlich aller Rechtskosten, wenn Van Dijk mit einem (vermeintlichen) Anspruch konfrontiert wird.